Wer über einen Friedhof schlendert, der wird dabei Gräber in den unterschiedlichsten Formen und Größen entdecken. Das legt den Verdacht nahe, dass Grabbesitzer bei der Gestaltung ziemlich freie Hand haben. Allerdings stimmt das nur bis zu einem gewissen Grad. Tatsächlich existieren Vorschriften und Regeln bezüglich der Gestaltung einer Grabstätte in Österreich. Diese Vorgaben betreffen die unterschiedlichsten Komponenten einer Grabanlage. Wir widmen uns in diesem Artikel der Frage: Ist eine Grabeinfassung Pflicht auf Wiener Friedhöfen?
Friedhöfe in Wien:Keine Pflicht für Grabeinfassung
Klärung der zentralen Frage: Auf Wiener Friedhöfen besteht keine allgemeine Pflicht zur Anbringung einer Grabeinfassung. Die Notwendigkeit einer Einfassung hängt von der spezifischen Art des Grabes ab. Die Bestimmungen zur Gestaltung von Gräbern sind in der „Bestattungsanlagenordnung“ der Friedhöfe Wien festgelegt. Diese unterscheidet zwei Grabarten:
- Gräber neuzeitlicher Art (Flachgrab)
- Gräber herkömmlicher Art (Einfassungsgrab)
Dieser Unterschied verdeutlicht, dass keine generelle Einfassungspflicht für Gräber auf Wiener Friedhöfen besteht.
Bei einem Flachgrab (wichtig: es handelt sich hier um Sarggräber) gibt es häufig nur einen Sockel und ein Gedenkzeichen (Grabstein) als sichtbare Merkmale. Die Grabfläche ist eben und verfügt oftmals über keine Einfassung, wobei bei einigen Ausführungen eine schmale Einfassung vorhanden sein kann. Daraus folgt, dass bei Flachgräbern keine Einfassungspflicht besteht. Drei weitere wichtige Punkte aus der Bestattungsanlagenordnung sind:
- Bei Gräbern neuzeitlicher Art soll die gärtnerische Gestaltung mit Pflanzen im Vordergrund stehen, wobei die Grabfläche eben sein soll.
- Die Grabausgestaltung darf keine Sicherheitsgefahren für Personen darstellen und sollte Rasen, Blumen, bodenbedeckende Pflanzen und Ähnliches verwenden.
- Seitliche Begrenzungen dürfen nur aus nicht fundierten Trittplatten bestehen; Punktfundamente sind nicht erlaubt.
Grabeinfassung für Urnengrab?
Bei Urnengräbern unterscheidet sich die Einfassung nicht wesentlich von der der neuzeitlichen Sarggräber. Nicht fundierte Grabumrandungen sind zulässig, Punktfundamente hingegen nicht. Einzige Ausnahme: Nicht fundierte Trittplatten werden nicht erwähnt. Bei einer Grabfläche von weniger als einem Quadratmeter dürfen lediglich Gedenkzeichen errichtet werden, jedoch keine Fundamente.
WICHTIG: Friedhofsregelung beachten!
Unterschiedliche Friedhöfe können unterschiedliche Regeln haben. Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Grabsteineinfassung, jedoch können spezifische Friedhofsordnungen entsprechende Verpflichtungen festschreiben. Es wird daher empfohlen, sich vor der Planungsphase mit der Verwaltung des präferierten Friedhofs in Verbindung zu setzen und alle Fragen zur Gestaltung der Ruhestätte zu klären.
Vorteile einer Grabeinfassung:Deshalb sollten Sie trotzdem auf eine Einfassung bestehen
Die Einfassung eines Grabes erfüllt nicht nur eine optische Aufgabe. In der Praxis bringt sie tatsächlich viele praktische Vorteile mit. Die wichtigsten haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
- Abgrenzung: Die Einfassung hilft dabei, ein Grab von den umliegenden Ruhestätten abzugrenzen und den Grabraum somit klar zu definieren.
- Ästhetik: Die erwähnte Abgrenzung hat durchaus auch ästhetische Vorteile. Die Linien sind klar, das Grab erscheint als kompakte und gepflegte Einheit.
- Pflege: Die Grabeinfassung erleichtert die Pflege des Grabes und verhindert, dass Erde, Schmuck oder Pflanzen bei starken Regenfällen weggespült.
- Hanglage: Viele Friedhöfe liegen nicht ausschließlich in einer Ebene, sondern weisen Bereiche mit Hanglage In so einem Fall sind Einfassungen besonders wichtig. So lassen sich durch angepasste Umrandungen genau diesen Hanglagen ausgleichen, das Ergebnis ist eine begradigte Grabstätte. Das erleichtert die Pflege und die Bepflanzung deutlich.
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Weitere wichtige Aspekte der Grabeinfassung auf Wiener Friedhöfen
Nachdem nun feststeht, dass auf Wiener Friedhöfen keine Pflicht zur Grabsteineinfassung besteht, sollen weitere wesentliche Aspekte rund um die Einfassung beleuchtet werden. Dazu zählen die Fundamentfrage, die zulässigen Materialien, die Bestandteile sowie die Maße.
Wie viel kostet eine Grabeinfassung?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage können und wollen wir nicht geben. Die Nennung einer konkreten Summe wäre nämlich alles andere als seriös. Zu viele Faktoren haben Einfluss auf den schlussendlichen Preis.
Wie auch beim Grabstein werden die Kosten für eine Einfassung hauptsächlich von der Materialwahl, der Größe und dem Gewicht bestimmt. Wir wollen diesen Abschnitt aber nicht beenden, ohne zumindest einen vagen Rahmen für die Kosten eine Grabeinfassung angegeben zu haben. Für die Einfassung (und das dafür notwendige Fundament) können Sie in etwa mit Ausgaben zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen.
Unser Tipp: Holen Sie auf jeden Fall unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie diese, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen!
Komplette Grabanlage bei Grabsteine POSCH
Vielleicht wäre unser Allroundpaket etwas für Sie! Bei Grabsteine POSCH bekommen Sie eine komplette Grabanlage aus Naturstein inklusive Grabstein, den Sockel und die Einfassung. Zusätzlich kümmern wir uns um die notwendige Kommunikation mit der betreffenden Friedhofsverwaltung und erledigen alle anfallenden Behördenwege. Sie haben eine belastende Aufgabe weniger zu stemmen
So läuft der Grabsteinkauf mit Einfassung bei Grabsteine POSCH ab
Bei der Planung einer Grabstätte gibt es viel zu bedenken. Am Ende soll eine schöne Gedenkstätte für den lieben Verstorbenen herauskommen. Der Weg dorthin unterscheidet sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Wir möchten Ihnen in der folgenden Grafik zeigen, wie der angesprochene Weg üblicherweise bei Grabsteine POSCH aussieht:
01. Kostenlose Besichtigung
Erzählen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch mehr von Ihren Wünschen und Vorstellungen. Wir informieren Sie gerne über mögliche Materialien und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
02. Erstellung des 3D-Entwurfs
Wir erstellen – auf Wunsch auch gemeinsam mit Ihnen – einen 3D-Entwurf der gesamten Grabanlage. So können Sie sich ein besseres Bild von der Grabanlage machen und eventuelle Änderungswünsche noch rechtzeitig äußern.
03. Anfertigung Grabstein
Stimmen Sie dem 3D-Entwurf zu, wird der Grabstein nun gefertigt. Die Fertigstellung dauert 8-12 Wochen. Auch die Grabinschrift wird bereits in der Werkstatt eingraviert und nach Wunsch vergoldet, versilbert oder in einem Farbton Ihrer Wahl nachgezogen.
04. Aufstellung am Friedhof
In Absprache mit dem Friedhof stellen wir die Grabanlage direkt am entsprechenden Platz auf. Etwaige Bewilligungen werden von uns organisiert. Auch bestelltes Grabzubehör wird für ein harmonisches Gesamtbild an Ort und Stelle platziert.
