Ab wann darf ein Grabstein gesetzt werden?
Grabsteine zählen zu den prägendsten Merkmalen eines Friedhofs. Bei vielen Exemplaren handelt es sich um regelrechte Kunstwerke. Rund um die Setzung dieser Gedenksteine gibt es allerdings einige Vorschriften zu beachten. Geregelt werden unter anderem die Größe, die Gestaltung und sogar der Aufstellungs-Zeitpunkt. Der Stein darf nämlich nicht sofort nach der Trauerfeier platziert werden. Warum ist das so? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Und sollte die Standfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Grabstein setzen: Warum ist eine Wartezeit nötig?
Ein Grabmal, egal aus welchem Material es schlussendlich besteht, weist ein sehr hohes Eigengewicht auf. Gedenkstein, eventuelle Verkleidungen, Schrifttafeln oder Umrandungen – da kommt viel zusammen. Das im Vorfeld der Beerdigung gegrabene Loch für den Sarg wird zunächst nur lose mit Erde wieder aufgefüllt. Der Untergrund ist nicht verdichtet und könnte das enorme Gewicht des Grabmals noch nicht tragen. Deshalb darf der Grabstein nicht sofort nach der Beerdigung gesetzt werden. Die Gefahr, dass er sich senken oder er sogar umfallen und somit eine Bedrohung für Friedhofsbesucher darstellen würde, ist zu groß. Entsprechend finden sich in der ersten Zeit nach der Trauerfeier lediglich Holztafeln mit dem Namen des Verstorbenen am Grab.
Wann darf der Grabstein gesetzt werden?
Die Wartezeit bis zum Setzen des neuen Grabsteins beträgt durchschnittlich ein Jahr. Der Boden ist nun wieder fest, das Erdreich hat sich verfestigt und kann das Gewicht des Grabmals problemlos tragen. Unter Umständen ist es möglich, die Frist etwas zu verkürzen. Diese Entscheidung muss aber auf jeden Fall eine Prüfung der aktuellen Situation rund um das Grab vorausgehen und hängt von Zusammensetzung des Bodens ab.
Klarerweise macht die Art der Ruhestätte einen Unterschied. Für ein Urnengrab muss beispielsweise weit weniger Erde bewegt werden als für ein klassisches Einzel- oder Doppelgrab. Entsprechend schneller hat sich der Boden wieder verdichtet.
Regelungen für Grabsteine unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof
Bei der einjährigen Wartezeit zwischen der Trauerfeier und dem Aufstellen des Grabsteins handelt es sich lediglich um einen ungefähren Richtwert. Den genauen Ablauf müssen Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Friedhofsverwaltung besprechen. Der Grund: Unterschiedliche Friedhöfe weisen unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten auf. Und die haben großen Einfluss darauf, wie schnell sich die beim Begräbnis aufgelockerte Erde wieder setzt. So ist der Zeitraum bei einem sandigen Boden zum Beispiel deutlich kürzer als bei einem lehmigen Untergrund.
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Apropos Friedhofsverwaltung: Bei ihr muss unbedingt die Genehmigung für das Aufstellen des neuen Grabsteins eingeholt werden. Üblicherweise kümmert sich der Steinmetz Ihres Vertrauens um diese Formalität.
Jonatan Popovic | Inhaber Grabsteine POSCH
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Grabstein setzen: Jährliche Überprüfung der Standfestigkeit
Für unterschiedliche Grabarten gibt es ebenso unterschiedliche Benützungsbewilligungen. In Österreich gelten aktuell folgende Regelungen:
- Erdgrab: 10 Jahre
- Grab mit steinerner Deckelplatte: 20 Jahre
- Gruft/Urnennische: 60 Jahre
Auf Wunsch lässt sich die Dauer natürlich auch verlängern. Sprechen Sie sich diesbezüglich unbedingt rechtzeitig mit Ihrer Friedhofsverwaltung ab.
Während der Nutzungsdauer muss der Grabstein mit zahlreichen Einflussfaktoren fertig werden. Regen, Sturm, Schnee, Eis, Hitze – all das setzt dem Material zu und mindert die Standfestigkeit des Steins. Der Bundesinnungsverband des deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks schreibt deshalb die regelmäßige Überprüfung vor. Deren Intervall: mindestens einmal pro Jahr.
Werden bei der Überprüfung Schäden oder Mängel entdeckt, ist sofort ein Steinmetz mit der Behebung zu beauftragen.
Grabsteine Posch: Professionelle Beratung zur Grabgestaltung
Rund um die Setzung eines neuen Grabsteines gibt es einige Punkte zu beachten. Fristen müssen eingehalten, Genehmigungen beantragt, Überprüfungen durchgeführt werden. In einer emotionalen Ausnahmesituation, wie sie ein Trauerfall eben ist, finden viele Betroffene nicht die Zeit oder die Kraft, sich um all diese Belange zu kümmern. Wir helfen gerne und stehen Ihnen bei allen Anliegen zur Seite.
Traditionelles Handwerk trifft auf moderne Technik
Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Menschen in ihrer Trauer zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, einen würdevollen und einzigartigen Abschied für ihre Liebsten zu gestalten. Jeder Grabstein soll nach Möglichkeit auch die Persönlichkeit und das Leben des Verstorbenen widerspiegeln. Es ist schließlich die Liebe zum Beruf, die aus unseren Grabsteinen etwas ganz Besonderes macht.