Grabpflege in Wien: Zuständigkeiten und Verpflichtungen
Die richtige Wahl eines Grabes auf dem gewünschten Friedhof ist nur der erste Schritt. Die langfristige Pflege des Grabes stellt eine ganz andere Herausforderung dar. Doch wer ist für die Grabpflege verantwortlich? Können diese Aufgaben delegiert werden? Und was geschieht, wenn die Grabpflege vernachlässigt wird? Dieser Artikel liefert Antworten auf diese Fragen und bietet zudem viele weitere wichtige Informationen rund um die Pflege eines Grabes.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist für die Grabpflege zuständig?
Die Verantwortung für die Grabpflege liegt eindeutig bei der Person, die das Grabnutzungsrecht erworben hat und das entsprechende Grabstellenentgelt bezahlt. Dabei wird nicht das Grab selbst gekauft, sondern lediglich das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Solange keine Einwände bestehen, wird diese Erlaubnis in der Regel verlängert. Hat der Verstorbene vor seinem Tod das Nutzungsrecht an seinem zukünftigen Grab erworben, geht dieses mit seinem Ableben auf die Erben über, sofern im Testament nichts anderes festgelegt ist.
Vorschriften: Was ist rund um die Grabpflege zu beachten?
In den jeweiligen Friedhofsordnungen gibt es neben den Vorschriften für die Grabgestaltung auch Regeln rund um Pflege und Betreuung, die unbedingt einzuhalten sind. Im Anschluss an die Beerdigung dauert es in etwa drei bis sechs Monate, ehe sich der entstandene Grabhügel senkt und festigt. Erst dann kann es mit der Bepflanzung losgehen.
Die konkreten Informationen gibt es bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Besonders groß sind die Unterschiede aber ohnehin nicht, deshalb haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Blumenkränze müssen spätestens drei Monate nach der Beerdigung entfernt werden
- Ein Grab muss innerhalb von sechs Monaten nach der Beerdigung gärtnerisch gestaltet werden – ab genau diesem Zeitpunkt ist dann auch die Pflege vorgeschrieben
- Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht höher als 70 cm sein
- Laub- und Nadelgehölze können zwar gepflanzt werden, müssen aber regelmäßig auf eine Höhe von 70 cm gestutzt werden und dürfen die Grabfläche nicht überragen
- Erde und alles weitere benötigte Material muss vom Grabpfleger selbst besorgt werden
- Wer Pflanzenschutz- oder Unkrautvernichtungsmittel einsetzen möchte, der muss zuvor die Genehmigung der Friedhöfe Wien GmbH einholen
Alle verwendeten Gestaltungselemente müssen dem örtlichen Friedhofsbild entsprechen. Für jede Abweichung von den Ausgestaltungsbestimmungen der Bestattungsanlagenordnung braucht es die Genehmigung der Friedhöfe Wien GmbH.
Was passiert, wenn man die Grabpflege vernachlässigt?
In der Friedhofsordnung sind alle Abläufe geregelt, die die Grabpflege betreffen. Dazu gehört auch das Vorgehen, falls die Pflege nicht so funktioniert wie vorgeschrieben. Grundsätzlich muss die Grabstätte zu jedem Zeitpunkt ordentlich aussehen. Eine Vernachlässigung der Pflege kann nämlich tatsächlich als Ordnungswidrigkeit angesehen werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die Entziehung des Grabnutzungsrechtes.
Allerdings passiert das nicht von heute auf morgen. Üblicherweise meldet sich die Friedhofsverwaltung zunächst einmal nur förmlich, Konsequenzen drohen noch keine. Werden die angesprochenen Missstände beseitigt, gibt es auch kein Problem. Erst das wiederholte bzw. fortgesetzte Ignorieren von Nachrichten führt dazu, dass seitens der Verwaltung bestimmte Schritte gesetzt werden.
Kann die Grabpflege auch ausgelagert werden?
In den Friedhofsordnungen ist lediglich festgehalten, dass der Halter des Grabnutzungsrechts für die Grabpflege verantwortlich ist. Selbstverständlich sagen die Bestimmungen nichts darüber aus, wer die anfallenden Arbeiten konkret ausführen muss.
Wer also zum Beispiel sehr weit vom Friedhof entfernt lebt und nicht regelmäßig anreisen kann, hat die Möglichkeit, die Grabpflege zu delegieren. Das gilt auch für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder eines körperlichen Gebrechens nicht (mehr) in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten durchzuführen – oder für all jene, die schlicht keine Lust haben.
Am Ende des Tages ist nur wichtig, dass die Grabstätte den Friedhofsvorschriften entsprechend gepflegt wird. Wer die Arbeiten durchführt, ist egal.
Grabpflege auslagern: Der Friedhofsgärtner als beste Option
Die einfachste und am häufigsten gewählte Variante rund um die Auslagerung der Grabpflege ist der Friedhofsgärtner. Er übernimmt gegen Bezahlung all die Aufgaben, die rund um die Betreuung einer Grabstätte anfallen.
Wie hoch die entstehenden Kosten sind, hängt von verschiedenen Faktoren wie etwa der Größe des Grabes, der Art des Grabes, den notwendigen Arbeiten oder der Pflegedauer ab. An dieser Stelle konkrete Preise anzuführen, ist also nicht möglich. Damit Sie sich zumindest ein grobes Bild machen können, möchten Ihnen dennoch eine ungefähre Übersicht über die zu erwartenden Kosten geben. Die angeführten Beträgt sind dabei als Orientierungshilfen gedacht.
- Basispflege (Gießen, Unkraut entfernen etc.): 500-1.000 Euro pro Jahr
- Bepflanzung: 100 Euro pro Jahr
- Blumenschmuck an Gedenktage: 80 Euro pro Jahr
- Neuanlage: 500-1.000 Euro im Jahr
Wer Geld sparen möchte, der schließt einen Dauerpflegeauftrag mit dem Friedhofsgärtner ab – zum Beispiel über 20 Jahre. In so einem Fall gibt es üblicherweise preisliche Vorteile.
So hilft Grabsteine POSCH bei der Grabpflege
Ganz egal, wie gut man sich auch um ein Grab und um den Grabstein kümmert, der Zahn der Zeit nagt unaufhaltsam an der Gedenkstätte. Steine verwittern, die Grabinschrift verblasst, Laternen, Vasen oder andere Elemente nehmen Schaden (z. B. durch einen Sturm). Bei Grabsteine POSCH bieten wir ein Rundum-Service für die Grabrenovierung. Folgende Arbeiten sind im Paket inbegriffen:
- Hochdruckreinigung
- Schleifarbeiten
- Austausch von Steinelementen
- Fundamentsanierung
- Auffrischung der Grabinschrift
- Vergolden/Versilbern der Inschrift
- Kippsicherheit des Grabsteins
- Neue Grablaternen oder -vasen
01. Kostenlose Besichtigung
02. Unverbindlicher Kostenvoranschlag
03. Renovierung der Grabanlage
04. Grab in erneut bester Qualität
Wer kümmert sich um ein Grab? – Unser Fazit
Die Verantwortung für die Pflege eines Grabes liegt ganz klar bei der Person, die das entsprechende Grabnutzungsrecht erworben hat. Hat sich der Verstorbene bereits zu Lebzeiten ein Grab gesichert, gehen die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten nach dessen Tod auf die Erben über – sofern testamentarisch nicht anders festgehalten. Alle Vorschriften rund um die Grabpflege sind in der jeweiligen Friedhofsordnung nachzulesen. Wer sich nicht selbst um die Ruhestätte kümmern kann oder möchte, der hat die Möglichkeit, jemand anders mit der Aufgabe zu betrauen. Besonders beliebt sind in diesem Fall Friedhofsgärtner. Sie sind das ganze Jahr über vor Ort und kennen die besonderen Vorschriften ihres Friedhofes in- und auswendig.