Wiener Friedhöfe: Ist die Montage einer Grabeinfassung Pflicht?
Wer über einen Friedhof schlendert, der wird dabei Gräber in den unterschiedlichsten Formen und Größen entdecken. Das legt den Verdacht nahe, dass Grabbesitzer bei der Gestaltung ziemlich freie Hand haben. Allerdings stimmt das nur bis zu einem gewissen Grad. Tatsächlich existieren Vorschriften und Regeln bezüglich der Gestaltung einer Grabstätte in Österreich. Diese Vorgaben betreffen die unterschiedlichsten Komponenten einer Grabanlage. Wir widmen uns in diesem Artikel der Frage: Ist eine Grabeinfassung Pflicht auf Wiener Friedhöfen?
Inhaltsverzeichnis
Friedhöfe in Wien: Keine Pflicht für Grabeinfassung
Klärung der zentralen Frage: Auf Wiener Friedhöfen besteht keine allgemeine Pflicht zur Anbringung einer Grabeinfassung. Die Notwendigkeit einer Einfassung hängt von der spezifischen Art des Grabes ab. Die Bestimmungen zur Gestaltung von Gräbern sind in der „Bestattungsanlagenordnung“ der Friedhöfe Wien festgelegt. Diese unterscheidet zwei Grabarten:
- Gräber neuzeitlicher Art (Flachgrab)
- Gräber herkömmlicher Art (Einfassungsgrab)
Dieser Unterschied verdeutlicht, dass keine generelle Einfassungspflicht für Gräber auf Wiener Friedhöfen besteht.
Bei einem Flachgrab (wichtig: es handelt sich hier um Sarggräber) gibt es häufig nur einen Sockel und ein Gedenkzeichen (Grabstein) als sichtbare Merkmale. Die Grabfläche ist eben und verfügt oftmals über keine Einfassung, wobei bei einigen Ausführungen eine schmale Einfassung vorhanden sein kann. Daraus folgt, dass bei Flachgräbern keine Einfassungspflicht besteht. Drei weitere wichtige Punkte aus der Bestattungsanlagenordnung sind:
- Bei Gräbern neuzeitlicher Art soll die gärtnerische Gestaltung mit Pflanzen im Vordergrund stehen, wobei die Grabfläche eben sein soll.
- Die Grabausgestaltung darf keine Sicherheitsgefahren für Personen darstellen und sollte Rasen, Blumen, bodenbedeckende Pflanzen und Ähnliches verwenden.
- Seitliche Begrenzungen dürfen nur aus nicht fundierten Trittplatten bestehen; Punktfundamente sind nicht erlaubt.
Grabeinfassung für Urnengrab?
Bei Urnengräbern unterscheidet sich die Einfassung nicht wesentlich von der der neuzeitlichen Sarggräber. Nicht fundierte Grabumrandungen sind zulässig, Punktfundamente hingegen nicht. Einzige Ausnahme: Nicht fundierte Trittplatten werden nicht erwähnt. Bei einer Grabfläche von weniger als einem Quadratmeter dürfen lediglich Gedenkzeichen errichtet werden, jedoch keine Fundamente.
Vorteile einer Grabeinfassung: Deshalb sollten Sie trotzdem auf eine Einfassung bestehen
Die Einfassung eines Grabes erfüllt nicht nur eine optische Aufgabe. In der Praxis bringt sie tatsächlich viele praktische Vorteile mit. Die wichtigsten haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
- Abgrenzung: Die Einfassung hilft dabei, ein Grab von den umliegenden Ruhestätten abzugrenzen und den Grabraum somit klar zu definieren.
- Ästhetik: Die erwähnte Abgrenzung hat durchaus auch ästhetische Vorteile. Die Linien sind klar, das Grab erscheint als kompakte und gepflegte Einheit.
- Pflege: Die Grabeinfassung erleichtert die Pflege des Grabes und verhindert, dass Erde, Schmuck oder Pflanzen bei starken Regenfällen weggespült
- Hanglage: Viele Friedhöfe liegen nicht ausschließlich in einer Ebene, sondern weisen Bereiche mit Hanglage In so einem Fall sind Einfassungen besonders wichtig. So lassen sich durch angepasste Umrandungen genau diesen Hanglagen ausgleichen, das Ergebnis ist eine begradigte Grabstätte. Das erleichtert die Pflege und die Bepflanzung deutlich.
Jonatan Popovic | Inhaber Grabsteine POSCH
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Weitere wichtige Aspekte der Grabeinfassung auf Wiener Friedhöfen
Nachdem nun feststeht, dass auf Wiener Friedhöfen keine Pflicht zur Grabsteineinfassung besteht, sollen weitere wesentliche Aspekte rund um die Einfassung beleuchtet werden. Dazu zählen die Fundamentfrage, die zulässigen Materialien, die Bestandteile sowie die Maße.
- Fundamente: Diese müssen ausschließlich aus Beton hergestellt werden und erfordern eine Mindestbewehrung.
- Materialien: Grabeinfassungen sind grundsätzlich aus Natur- oder Kunststein herzustellen. Dies gilt ebenso für Einfassungen und Grababdeckplatten. Die Verwendung anderer Materialien bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wiener Friedhöfe GmbH. Bei der Nutzung alternativer Materialien übernimmt die Wiener Friedhöfe GmbH keine Haftung für Beschädigungen oder Abnutzungen, die durch typische Arbeiten wie das Anheben oder Senken von Grabdeckeln entstehen können.
- Bestandteile: Einfassungen dürfen maximal aus vier Teilen bestehen. Kopf-, Fuß- und Seitenteile dürfen jeweils nur aus einem einzigen Werkstück bestehen.
- Maße: Der Mindestquerschnitt einer Grabeinfassung beträgt 15 cm Breite und 18 cm Höhe. Die Höhe darf maximal 25 cm betragen. Die fertige Grabeinfassung darf das zuvor hergestellte Fundament an keinem Punkt überragen. Die einzelnen Bestandteile müssen nach der Auflage auf das Fundament so miteinander verbunden werden, dass ein Verschieben nicht mehr möglich ist.
Wie viel kostet eine Grabeinfassung?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage können und wollen wir nicht geben. Die Nennung einer konkreten Summe wäre nämlich alles andere als seriös. Zu viele Faktoren haben Einfluss auf den schlussendlichen Preis.
Wie auch beim Grabstein werden die Kosten für eine Einfassung hauptsächlich von der Materialwahl, der Größe und dem Gewicht bestimmt. Wir wollen diesen Abschnitt aber nicht beenden, ohne zumindest einen vagen Rahmen für die Kosten eine Grabeinfassung angegeben zu haben. Für die Einfassung (und das dafür notwendige Fundament) können Sie in etwa mit Ausgaben zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen.
Unser Tipp: Holen Sie auf jeden Fall unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie diese, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen!
So läuft der Grabsteinkauf mit Einfassung bei Grabsteine POSCH ab
Bei der Planung einer Grabstätte gibt es viel zu bedenken. Am Ende soll eine schöne Gedenkstätte für den lieben Verstorbenen herauskommen. Der Weg dorthin unterscheidet sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Wir möchten Ihnen in der folgenden Grafik zeigen, wie der angesprochene Weg üblicherweise bei Grabsteine POSCH aussieht: